Fördergesellschaft

Die "Gesellschaft zur Förderung des Instituts für Genossenschaftswesen an der Humboldt-Universität zu Berlin e.V." ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin.

Die Tätigkeit des Vereins besteht darin, das Institut für Genossenschaftswesen an der Humboldt-Universität zu Berlin für Zwecke der Wissenschaft und Forschung in jeder Hinsicht zu unterstützen und ihm Mittel zur Erfüllung seiner Forschungs- und Lehraufgaben auf dem Gebiet der Genossenschaftslehre zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck leistet der Verein insbesondere finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Forschungsprojekten, Vorträgen und wissenschaftlichen Veranstaltungen.

Die Organe des Fördervereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Ihnen gehören führende Persönlichkeiten des deutschen Genossenschaftswesens an, die über ihre Tätigkeit im Förderverein hinaus wichtige Anregungen und Beiträge für die Arbeit des Instituts liefern.

Die aktive Unterstützung des IFG durch die Mitglieder des Fördervereins führt zu einer engen Verbindung zwischen wissenschaftlicher Forschung und genossenschaftlicher Praxis. Im Ergebnis konnten bereits eine Vielzahl von Projekten mit signifikantem Nutzen für beide Seiten realisiert werden.

Vorstand

RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler (Vorstandsvorsitzender)
Deutscher Raiffeisenverband (DRV) e.V.
Dr. Andreas Bley (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender)
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, BVR
RA Mathias Fiedler
Vorstandsmitglied, Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V., Hamburg
Dr. Florian Nolte
Abteilungsleiter Ausbildung und Studium Banken,
Genossenschaftsverband — Verband der Regionen e.V.

Please use the contact form to get in touch with the supporting association.

Membership Fees

Beiträge (pro Jahr)

A: natürliche Personen 25,-
B: juristische Personen wie folgt:
1. Kreditgenossenschaften
bis    100 Mio.  € Bilanzsumme 380,-
bis    200 Mio. € Bilanzsumme 760,-
bis    300 Mio.  € Bilanzsumme 1.270,-
bis    500 Mio. € Bilanzsumme 1.780,-
bis    5 Mrd.  € Bilanzsumme 2.550,-
über 5 Mrd..  € Bilanzsumme 5.110,-
2. Agrar-, Produktiv-, Waren- und Konsumgenossenschaften
bis      5 Mio.  € Umsatz 250,-
bis    25 Mio.€ Umsatz 510,-
über 25 Mio. € Umsatz 760,-
3. Wohnungsgenossenschaften
bis      1.000 Wohnungen 250,-
bis     2.500 Wohnungen 510,-
bis     5.000 Wohnungen 1.020,-
über  5.000 Wohnungen 1.530,-
4. Sonstige 760,-

Für die Einstufung der Beitragshöhe juristischer Personen der Kategorien B:1. – B:3. ist der Stand zum letzten Bilanzstichtag vor Beitritt maßgeblich. Spätere Anpassungen der Beitragshöhe aufgrund von Veränderungen bei den Bilanzwerten, Umsetzen bzw. bei Wohnungsgenossenschaften der Zahl der Wohnungen sind nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Vorstand der Fördergesellschaft und dem Mitglied möglich.

Der Vorstand darf mit Mitgliedern bzw. Mitgliedschaftsanwärtern von der Beitragsordnung abweichende Mitgliedsbeiträge vereinbaren, sofern dies im begründeten Interesse der Fördergesellschaft liegt.

 

Stand April 2020