Der Förderverein ist in Berlin unter dem Namen „Verein zur Förderung des Instituts für Genossenschaftsforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin e.V.“ eingetragen.
Die Tätigkeit des Vereins besteht darin, das Institut für Genossenschaftswesen an der Humboldt-Universität zu Berlin für Zwecke der Wissenschaft und Forschung in jeder Hinsicht zu unterstützen und ihm Mittel zur Erfüllung seiner Forschungs- und Lehraufgaben auf dem Gebiet der Genossenschaftslehre zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck leistet der Verein insbesondere finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Forschungsprojekten, Vorträgen und wissenschaftlichen Veranstaltungen.
Die Organe des Fördervereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Ihre Mitglieder sind führende Persönlichkeiten aus der deutschen Genossenschaftswirtschaft, die neben ihrer Tätigkeit im Verein wichtige Anregungen und Beiträge zur Arbeit des Instituts leisten.
Die aktive Unterstützung des IFG durch die Mitglieder des Fördervereins führt zu einer engen Verbindung zwischen wissenschaftlicher Forschung und genossenschaftlicher Praxis. Im Ergebnis konnten bereits eine Vielzahl von Projekten mit signifikantem Nutzen für beide Seiten realisiert werden.
Vorstand
- RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler (Vorstandsvorsitzender)
- Deutscher Raiffeisenverband (DRV) e.V.
- Dr. Andreas Bley (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender)
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, BVR
- RA Mathias Fiedler
- Vorstandsmitglied, Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V., Hamburg
- Dr. Florian Nolte
- GenoAkademie GmbH & Co. KGAbteilungsleiter Ausbildung und Karrierestart; Leiter Berufsakademie für Bankwirtschaft
Mitgliedsbeiträge
Beiträge (pro Jahr)
A: | natürliche Personen | € | 25,- | |
B: | juristische Personen wie folgt: | |||
1. | Kreditgenossenschaften | |||
– | bis 100 Mio. € Bilanzsumme | € | 380,- | |
– | bis 200 Mio. € Bilanzsumme | € | 760,- | |
– | bis 300 Mio. € Bilanzsumme | € | 1.270,- | |
– | bis 500 Mio. € Bilanzsumme | € | 1.780,- | |
– | bis 5 Mrd. € Bilanzsumme | € | 2.550,- | |
– | über 5 Mrd.. € Bilanzsumme | € | 5.110,- | |
2. | Agrar-, Produktiv-, Waren- und Konsumgenossenschaften | |||
– | bis 5 Mio. € Umsatz | € | 250,- | |
– | bis 25 Mio.€ Umsatz | € | 510,- | |
– | über 25 Mio. € Umsatz | € | 760,- | |
3. | Wohnungsgenossenschaften | |||
– | bis 1.000 Wohnungen | € | 250,- | |
– | bis 2.500 Wohnungen | € | 510,- | |
– | bis 5.000 Wohnungen | € | 1.020,- | |
– | über 5.000 Wohnungen | € | 1.530,- | |
4. | Sonstige | € | 760,- | |
Beiträge (pro Jahr)Für die Einstufung der Beitragshöhe juristischer Personen der Kategorien B:1. - B:3. ist der Stand zum letzten Bilanzstichtag vor Beitritt maßgeblich. Spätere Anpassungen der Beitragshöhe aufgrund von Veränderungen bei den Bilanzwerten, Umsaetzen bzw. bei Wohnungsgenossenschaften der Zahl der Wohnungen sind nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Vorstand der Fördergesellschaft und dem Mitglied möglich.
Der Vorstand darf mit Mitgliedern bzw. Mitgliedschaftsanwärtern von der Beitragsordnung abweichende Mitgliedsbeiträge vereinbaren, sofern dies im begründeten Interesse der Fördergesellschaft liegt.
Die geaenderte Beitragsordnung tritt am 21. April 2020 in Kraft.